TVöD - Entgeltordnung Bund |
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| Teil III | Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen |
| 46. | Vorlesekräfte für Blinde und besondere Hilfskräfte für sonstige schwerbehinderte Menschen |
| Entgeltgruppen 6 5 | |
Entgeltgruppe 6
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 mit schwieriger Tätigkeit. 3-46-00-06-01
Entgeltgruppe 5
Vorlesekräfte für Blinde und besondere Hilfskräfte für sonstige schwerbehinderte Menschen. 3-46-00-05-01
1392988417 |
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