Entgeltgruppe
13
Beschäftigte
mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung
und abgeschlossener REFA-Grundausbildung
sowie mit einer REFA-Sonderausbildung auf dem Gebiet der Arbeitsvorbereitung
sowie sonstige Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung
oder MTM-Praktikerausbildung,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende
Tätigkeiten ausüben,
als
Leiterinnen oder Leiter der gesamten Arbeitsvorbereitung in Dienststellen
mit über 300 Beschäftigten.
(Hierzu
Protokollerklärung Nr. 1)
4-02-00-13-01
Entgeltgruppe
12
Beschäftigte
mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung
und abgeschlossener REFA-Grundausbildung
sowie mit einer REFA-Sonderausbildung auf dem Gebiet der Arbeitsvorbereitung
sowie sonstige Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung
oder MTM-Praktikerausbildung,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende
Tätigkeiten ausüben,
als
Leiterinnen oder Leiter der gesamten Arbeitsvorbereitung.
4-02-00-12-01

Entgeltgruppe
11
Beschäftigte
mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung
und abgeschlossener REFA-Grundausbildung
sowie sonstige Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung
oder MTM-Praktikerausbildung,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende
Tätigkeiten ausüben,
als Leiterinnen oder Leiter der Auftragsvorbereitung,
Auftragsplanung, Koordinierung, Kapazitätsplanung, Kalkulation,
Arbeitsplanung oder Arbeitsaufnahme.
4-02-00-11-01

Entgeltgruppe
10
Beschäftigte
mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung
sowie sonstige Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung
oder MTM-Praktikerausbildung,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben,
als
Arbeitsplanerinnen oder -planer, Fachleute für Zeitstudien oder
Kalkulatorinnen oder Kalkulatoren.
(Hierzu
Protokollerklärungen Nrn. 2 und 3)
4-02-00-10-01
Beschäftigte
mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung
sowie sonstige Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung
oder MTM-Praktikerausbildung,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben,
als
Arbeitsgruppenleiterinnen oder -leiter in der Auftragsvorbereitung,
Auftragsplanung, Koordinierung, Kapazitätsplanung, Kalkulation,
Arbeitsplanung, Arbeitsaufnahme oder Werkstattkalkulation.
4-02-00-10-02
Beschäftigte
mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung
sowie sonstige Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung
oder MTM-Praktikerausbildung,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben,
die
als Betriebsplanerinnen oder -planer oder Steurerinnen oder Steuerer
die Eigen- und Fremdleistungen, Ersatzteil- und Gerätebeistellungen
bei großen Projekten
(z. B. bei umfangreichen Instandsetzungen, Umbauten oder Überholungen
von Schiffen) koordinieren.
4-02-00-10-03

Entgeltgruppe
9b
Beschäftigte
mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung und MTM-Praktikerausbildung,
die als Arbeitsplanerinnen oder -planer oder Fachleute für
Zeitstudien
Arbeitsstudien für überbetriebliche Datensysteme durchführen
4-02-00-9b-01
Beschäftigte
mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung,
die als Arbeitsvorbereiterinnen oder -vorbereiter für die gesamte
Arbeitsvorbereitung
in Mechatronikzentren oder in Dienststellen mit vergleichbarem
Aufgabenumfang
bei der Arbeitsvorbereitung verantwortlich sind.
4-02-00-9b-02
Beschäftigte
mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung,
als Arbeitsplanerinnen oder -planer, Fachleute für Zeitstudien
oder Kalkulatorinnen oder Kalkulatoren für schwierige Arbeitsgebiete
(z. B. Motoren, Getriebe, Bremsanlagen, Funkgeräte, Fernschreiber,
Elektroanlagen).
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 4)
4-02-00-9b-03
Beschäftigte
mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung,
die als Terminbearbeiterinnen oder -bearbeiter für komplexe
Geräte
schwierige Koordinierungstätigkeiten
zwischen Dienststellen, Werkstätten, Industrie- oder Handwerksbetrieben
ausüben.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)
4-02-00-9b-04
Beschäftigte
mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung,
die als Betriebsplanerinnen oder -planer oder Steurerinnen
oder Steuerer für komplexe Geräte
nicht programmierte Arbeitsaufträge unter Berücksichtigung
der Kapazität einplanen oder steuern.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)
4-02-00-9b-05

Entgeltgruppe
9a
Beschäftigte
mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung als
Arbeitsvorbereiterinnen oder -vorbereiter,
Arbeitsplanerinnen oder -planer,
Arbeitsaufnehmerinnen oder -aufnehmer,
Werkstattkalkulatorinnen oder -kalkulatoren,
Terminbearbeiterinnen oder -bearbeiter,
Betriebsplanerinnen oder -planer oder
Steurerinnen oder Steuerer.
4-02-00-9a-01
2.
Materialdisponentinnen und -disponenten mit abgeschlossener REFA-Grundausbildung
mit schwieriger Tätigkeit,
denen
mindestens vier Materialdisponentinnen oder -disponenten,
davon mindestens zwei der Entgeltgruppe 8 Fallgruppe 4,
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
4-02-00-9a-02

Entgeltgruppe
8
Terminbearbeiterinnen
und -bearbeiter,
die den Arbeitsablauf zwischen den Zubringer- und Hauptwerkstätten
abstimmen
und im Arbeitsablauf auftretende Störungen beseitigen.
4-02-00-08-01
Betriebsplanerinnen
und -planer sowie Steurerinnen und Steuerer,
die eingehende Arbeitsaufträge in den Arbeitsablauf einplanen
oder steuern.
4-02-00-08-02
Kostenrechnerinnen
und -rechner,
die in der Auftragsabrechnung Aufträge in ihrer Gesamtheit
zum Zwecke der Kostenermittlung bearbeiten.
4-02-00-08-03
4.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6
mit
schwieriger Tätigkeit.
(Hierzu
Protokollerklärung Nr. 6)
4-02-00-08-04

Entgeltgruppe
6
Materialdisponentinnen
und -disponenten,
die auftragsgebundenes Material, Gerät oder Leistungsbeistellungen
anfordern.
4-02-00-06-01

Protokollerklärungen

Nr.
1
Für die Ermittlung der Beschäftigtenzahl gilt § 5 entsprechend.

Nr.
2
Entsprechende Tätigkeiten sind z. B.:
Arbeitsplanung oder Kalkulation bei der Instandsetzung von hochwertigen
Sende- und Empfangsanlagen, wie Mehrkanalfernwählgeräten von Sprechsendern
oder DmW-Sprechsendern und -empfängern, automatischen Sichtpeilanlagen,
HF-Steueranlagen, Infrarot-Geräten, Sonaranlagen,
elektronischen Messgeräten, elektromechanischen Feuerleitgeräten
und Feuerleitrechengeräten,
kompletten Flak- und Seezielgeräten, selbstzielsuchender Munition;
Projektkalkulationen mit hohem Schwierigkeitsgrad, wie Havariekalkulationen.

Nr.
3
Nach diesem Tätigkeitsmerkmal
sind auch Beschäftigte mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung
eingruppiert,
die Angemessenheitsbeurteilungen von Angeboten und Rechnungen vornehmen,
sowie sonstige Beschäftigte mit abgeschlossener REFA-Fachausbildung
oder MTM-Praktikerausbildung,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende
Tätigkeiten ausüben.

Nr.
4
Nach diesem Tätigkeitsmerkmal
sind auch die Projektkalkulatorinnen und -kalkulatoren eingruppiert.

Nr.
5
Komplexe Geräte sind
solche, in denen mehrere Teilgeräte oder Baugruppen,
die verschiedenen Fachgebieten mindestens einer Ingenieurfachrichtung
(z. B. Maschinenbau) zuzuordnen sind, funktionell zusammenwirken.

Nr.
6
Schwierige Tätigkeiten
sind z. B.
die Ermittlung oder Auswahl von gleichwertigem Material, Gerät
oder gleichwertigen Ersatzteilen.

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