TVöD - Entgeltordnung Bund |
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| Teil IV | Besondere Tätigkeitsmerkmale im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung |
| 30. | Strahlgerätebedienerinnen und -bediener |
| Entgeltgruppen 4 3 | |
Entgeltgruppe 4
Beschäftigte der Entgeltgruppe 3,
deren Tätigkeit an das fachliche Geschick besondere Anforderungen stellt. 4-30-00-04-01
Entgeltgruppe 3
Beschäftigte, die Strahlgeräte für feste Strahlmittel bedienen. 4-30-00-03-01
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